Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Action Tours Djerba – Scooter Vermietung 1. Vertragsgegenstand Action Tours Djerba vermietet Motorroller (Scooter) einschließlich eines Helms an den Mieter für die vereinbarte Mietdauer. Mit übernahme des Fahrzeugs erkennt der Mieter diese AGB an. 2. Voraussetzungen für die Anmietung Der Mieter bestätigt: mindestens 18 Jahre alt zu sein. im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das gemietete Fahrzeug zu sein. körperlich und geistig in der Lage zu sein, das Fahrzeug sicher zu fhren. nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zu stehen. Action Tours Djerba ist berechtigt, die Fahrzeugübergabe bei Zweifeln an der Fahrtüchtigkeit zu verweigern. 3. Fahrzeugbergabe Der Mieter erhält das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand. Vor übergabe wird gemeinsam eine Sichtprüfung durchgeführt. Bereits vorhandene Schäden werden dokumentiert. Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs. 4. Nutzung des Fahrzeugs Das Fahrzeug darf ausschließlich auf der Insel Djerba genutzt werden. Nicht gestattet sind: Fahrten außerhalb der Insel Djerba. Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben. Fahrten im Gelände, am Strand oder in gesperrten Bereichen. Weitervermietung oder überlassung an Dritte. Nutzung zu gewerblichen Zwecken. Der Mieter verpflichtet sich, alle geltenden Verkehrsregeln einzuhalten. 5. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit durch: unsachgemäße Nutzung, Fahrfehler, grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Verhalten, Missachtung der Verkehrsregeln entstehen. Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden an Felgen, Spiegeln, Verkleidungsteilen, Schlüsseln und Zubehör. 6. Unfall oder Diebstahl Bei Unfall, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet: 1. Action Tours Djerba unverzüglich zu informieren. Wir kommen sofort zu Ihnen und helfen bei der Abwicklung. 2. Keine Schuldanerkenntnisse gegenber Dritten abzugeben. 3. Alle relevanten Informationen und Dokumente bereitzustellen. Bei Diebstahl ist zwingend ein polizeiliches Protokoll vorzulegen. Wir gehen mit Ihnen zusammen zur Polizei. 7. Versicherung Das Fahrzeug verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden gegenber Dritten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schäden am Mietfahrzeug selbst sind vom Mieter zu tragen, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 8. Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Diebstahl Bei Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs haftet der Mieter bis zu einer Selbstbeteiligung von 3.500.000 TND ( ca. 1100 EURO) Scooter sind mit technischer Austattung gegen Diebstahl geschützt. Die Haftungsbegrenzung entfällt bei: vorsätzlichem Verhalten, grober Fahrlässigkeit, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Alkohol- oder Drogeneinfluss, Verstoß gegen diese AGB. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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INFOS ÜBER UNS AGB FAQ IMPRESSUM

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geführte Quad-Touren – Action Tours Djerba

1. Teilnahme auf eigene Gefahr

1.1 Die Teilnahme an Quad-Touren erfolgt auf eigene Gefahr.

1.2 Der Teilnehmer bestätigt, dass er sich der Risiken des Motorsports bewusst ist.

1.3 Action Tours Djerba haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die

durch eigenes Verschulden des Teilnehmers, Missachtung von Anweisungen oder unsachgemäße Fahrweise entstehen.

1.4 Action Tours Djerba behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Tour

auszuschließen, wenn diese eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Der Teilnehmer bestätigt:

mindestens 16 Jahre alt zu sein.

körperlich und geistig in der Lage zu sein, ein Quad sicher zu führen.

nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zu stehen.

keine gesundheitlichen Einschränkungen zu haben, die eine sichere Teilnahme

verhindern.

Schwangeren Personen wird von der Teilnahme ausdrücklich abgeraten.

3. Sicherheitseinweisung

3.1 Vor Beginn der Tour erhält jeder Teilnehmer eine ausführliche

Sicherheitsunterweisung.

3.2 Zusätzlich erfolgt eine praktische Einweisung mit Testfahrt auf dem Übungsgelände.

3.3 Den Anweisungen des Tourguides ist jederzeit Folge zu leisten.

3.4 Die Missachtung von Sicherheitsanweisungen kann zum sofortigen Ausschluss

von der Tour führen.Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

4. Kleidung und Schutzausrüstung

4.1 Das Tragen des bereitgestellten Schutzhelms ist verpflichtend.

4.2 Festes Schuhwerk ist vorgeschrieben.

4.3 Schals, lose Kleidung, Schmuck, offene Taschen oder andere Gegenstände, die

die Sicherheit beeinträchtigen können, sind nicht erlaubt.

4.4 Eigene Schutzausrüstung darf verwendet werden, sofern diese den Sicherheitsanforderungen entspricht.

5. Verhalten während der Tour

5.1 Es gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot.

5.2 Riskante Fahrmanöver, Überholen des Guides, Rennen oder absichtliches Driften sind untersagt.

5.3 Die Teilnehmer haben ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen einzuhalten.

5.4 Das Verlassen der vorgegebenen Strecke ist nicht gestattet.

5.5 Action Tours Djerba kann Gruppen aus Sicherheitsgründen aufteilen oder Teilnehmer ausschließen.

6. Haftung für Schäden am Fahrzeug

6.1 Der Fahrer haftet für alle durch eigenes Verschulden verursachten Schäden am Quad.

Hierzu zählen insbesondere:

Umkippen des Fahrzeugs

Kollisionen

Fahrfehler

Missachtung von Sicherheitsanweisungen

Fahren außerhalb der vorgegebenen Route

6.2 Beschädigte Fahrzeugteile, Reparaturkosten sowie Nutzungsausfälle können

dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

6.3 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung haftet der Teilnehmer in

voller Höhe des entstandenen Schadens.

7. Unfälle

7.1 Jeder Unfall oder Schaden ist dem Tourguide unverzüglich zu melden.

7.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Aufklärung des Vorfalls mitzuwirken.

7.3 Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten dürfen nicht abgegeben werden.

8. Wetter und höhere Gewalt

8.1 Action Tours Djerba kann Touren bei extremen Wetterbedingungen oder aus

Sicherheitsgründen verschieben oder absagen.

8.2 Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.

9. Ausschluss von Rückerstattungen

Eine Rückerstattung erfolgt nicht bei:

Nichterscheinen des Teilnehmers.

Verspätetem Erscheinen.

Ausschluss wegen Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Ausschluss wegen Missachtung von Sicherheitsregeln.

Vorzeitigem Verlassen der Tour durch den Teilnehmer.

10. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Tour können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.

Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass diese Aufnahmen

für Werbezwecke von Action Tours Djerba verwendet werden dürfen.

Der Teilnehmer kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.

11. Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Tunesien.

Gerichtsstand ist Djerba, Tunesien.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben alle

übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geführte Quad-Touren – Action Tours Djerba

1. Teilnahme auf eigene Gefahr

1.1 Die Teilnahme an Quad-Touren erfolgt auf eigene

Gefahr.

1.2 Der Teilnehmer bestätigt, dass er sich der Risiken

des Motorsports bewusst ist.

1.3 Action Tours Djerba haftet nicht für Unfälle,

Verletzungen oder Schäden, die

durch eigenes Verschulden des Teilnehmers,

Missachtung von Anweisungen oder unsachgemäße

Fahrweise entstehen.

1.4 Action Tours Djerba behält sich das Recht vor,

Teilnehmer von der Tour

auszuschließen, wenn diese eine Gefahr für sich selbst

oder andere darstellen.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Der Teilnehmer bestätigt:

mindestens 16 Jahre alt zu sein.

körperlich und geistig in der Lage zu sein, ein Quad

sicher zu führen.

nicht unter Alkohol-, Drogen- oder

Medikamenteneinfluss zu stehen.

keine gesundheitlichen Einschränkungen zu haben,

die eine sichere Teilnahme

verhindern.

Schwangeren Personen wird von der Teilnahme

ausdrücklich abgeraten.

3. Sicherheitseinweisung

3.1 Vor Beginn der Tour erhält jeder Teilnehmer eine

ausführliche

Sicherheitsunterweisung.

3.2 Zusätzlich erfolgt eine praktische Einweisung mit

Testfahrt auf dem Übungsgelände.

3.3 Den Anweisungen des Tourguides ist jederzeit

Folge zu leisten.

3.4 Die Missachtung von Sicherheitsanweisungen kann

zum sofortigen Ausschluss

von der Tour führen.Eine Rückerstattung erfolgt in

diesem Fall nicht.

4. Kleidung und Schutzausrüstung

4.1 Das Tragen des bereitgestellten Schutzhelms ist

verpflichtend.

4.2 Festes Schuhwerk ist vorgeschrieben.

4.3 Schals, lose Kleidung, Schmuck, offene Taschen

oder andere Gegenstände, die

die Sicherheit beeinträchtigen können, sind nicht

erlaubt.

4.4 Eigene Schutzausrüstung darf verwendet werden,

sofern diese den Sicherheitsanforderungen entspricht.

5. Verhalten während der Tour

5.1 Es gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot.

5.2 Riskante Fahrmanöver, Überholen des Guides,

Rennen oder absichtliches Driften sind untersagt.

5.3 Die Teilnehmer haben ausreichenden

Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen

einzuhalten.

5.4 Das Verlassen der vorgegebenen Strecke ist nicht

gestattet.

5.5 Action Tours Djerba kann Gruppen aus

Sicherheitsgründen aufteilen oder Teilnehmer

ausschließen.

6. Haftung für Schäden am Fahrzeug

6.1 Der Fahrer haftet für alle durch eigenes

Verschulden verursachten Schäden am Quad.

Hierzu zählen insbesondere:

Umkippen des Fahrzeugs

Kollisionen

Fahrfehler

Missachtung von Sicherheitsanweisungen

Fahren außerhalb der vorgegebenen Route

6.2 Beschädigte Fahrzeugteile, Reparaturkosten sowie

Nutzungsausfälle können

dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

6.3 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger

Beschädigung haftet der Teilnehmer in

voller Höhe des entstandenen Schadens.

7. Unfälle

7.1 Jeder Unfall oder Schaden ist dem Tourguide

unverzüglich zu melden.

7.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der

Aufklärung des Vorfalls mitzuwirken.

7.3 Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten dürfen

nicht abgegeben werden.

8. Wetter und höhere Gewalt

8.1 Action Tours Djerba kann Touren bei extremen

Wetterbedingungen oder aus

Sicherheitsgründen verschieben oder absagen.

8.2 Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall

erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.

9. Ausschluss von Rückerstattungen

Eine Rückerstattung erfolgt nicht bei:

Nichterscheinen des Teilnehmers.

Verspätetem Erscheinen.

Ausschluss wegen Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Ausschluss wegen Missachtung von Sicherheitsregeln.

Vorzeitigem Verlassen der Tour durch den Teilnehmer.

10. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Tour können Foto- und Videoaufnahmen

entstehen.

Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer

einverstanden, dass diese Aufnahmen

für Werbezwecke von Action Tours Djerba verwendet

werden dürfen.

Der Teilnehmer kann dieser Nutzung jederzeit

schriftlich widersprechen.

11. Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Tunesien.

Gerichtsstand ist Djerba, Tunesien.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein

oder werden, bleiben alle

übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Action Tours Djerba – Scooter Vermietung 1. Vertragsgegenstand Action Tours Djerba vermietet Motorroller (Scooter) einschließlich eines Helms an den Mieter für die vereinbarte Mietdauer. Mit übernahme des Fahrzeugs erkennt der Mieter diese AGB an. 2. Voraussetzungen für die Anmietung Der Mieter bestätigt: mindestens 18 Jahre alt zu sein. im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das gemietete Fahrzeug zu sein. körperlich und geistig in der Lage zu sein, das Fahrzeug sicher zu fhren. nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zu stehen. Action Tours Djerba ist berechtigt, die Fahrzeugübergabe bei Zweifeln an der Fahrtüchtigkeit zu verweigern. 3. Fahrzeugbergabe Der Mieter erhält das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand. Vor übergabe wird gemeinsam eine Sichtprüfung durchgeführt. Bereits vorhandene Schäden werden dokumentiert. Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs. 4. Nutzung des Fahrzeugs Das Fahrzeug darf ausschließlich auf der Insel Djerba genutzt werden. Nicht gestattet sind: Fahrten außerhalb der Insel Djerba. Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben. Fahrten im Gelände, am Strand oder in gesperrten Bereichen. Weitervermietung oder überlassung an Dritte. Nutzung zu gewerblichen Zwecken. Der Mieter verpflichtet sich, alle geltenden Verkehrsregeln einzuhalten. 5. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit durch: unsachgemäße Nutzung, Fahrfehler, grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Verhalten, Missachtung der Verkehrsregeln entstehen. Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden an Felgen, Spiegeln, Verkleidungsteilen, Schlüsseln und Zubehör. 6. Unfall oder Diebstahl Bei Unfall, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet: 1. Action Tours Djerba unverzüglich zu informieren. Wir kommen sofort zu Ihnen und helfen bei der Abwicklung. 2. Keine Schuldanerkenntnisse gegenber Dritten abzugeben. 3. Alle relevanten Informationen und Dokumente bereitzustellen. Bei Diebstahl ist zwingend ein polizeiliches Protokoll vorzulegen. Wir gehen mit Ihnen zusammen zur Polizei. 7. Versicherung Das Fahrzeug verfgt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden gegenber Dritten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schäden am Mietfahrzeug selbst sind vom Mieter zu tragen, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 8. Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Diebstahl Bei Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs haftet der Mieter bis zu einer Selbstbeteiligung von 3.500.000 TND ( ca. 1100 EURO) Scooter sind mit technischer Austattung gegen Diebstahl geschützt. Die Haftungsbegrenzung entfällt bei: vorsätzlichem Verhalten, grober Fahrlässigkeit, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, Alkohol- oder Drogeneinfluss, Verstoß gegen diese AGB.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein

oder werden, bleiben alle

übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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