Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geführte Quad-Touren – Action Tours Djerba
1. Teilnahme auf eigene Gefahr
1.1 Die Teilnahme an Quad-Touren erfolgt auf eigene
Gefahr.
1.2 Der Teilnehmer bestätigt, dass er sich der Risiken
des Motorsports bewusst ist.
1.3 Action Tours Djerba haftet nicht für Unfälle,
Verletzungen oder Schäden, die
durch eigenes Verschulden des Teilnehmers,
Missachtung von Anweisungen oder unsachgemäße
Fahrweise entstehen.
1.4 Action Tours Djerba behält sich das Recht vor,
Teilnehmer von der Tour
auszuschließen, wenn diese eine Gefahr für sich selbst
oder andere darstellen.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Der Teilnehmer bestätigt:
•
mindestens 16 Jahre alt zu sein.
körperlich und geistig in der Lage zu sein, ein Quad
sicher zu führen.
•
nicht unter Alkohol-, Drogen- oder
Medikamenteneinfluss zu stehen.
•
keine gesundheitlichen Einschränkungen zu haben,
die eine sichere Teilnahme
verhindern.
Schwangeren Personen wird von der Teilnahme
ausdrücklich abgeraten.
3. Sicherheitseinweisung
3.1 Vor Beginn der Tour erhält jeder Teilnehmer eine
ausführliche
Sicherheitsunterweisung.
3.2 Zusätzlich erfolgt eine praktische Einweisung mit
Testfahrt auf dem Übungsgelände.
3.3 Den Anweisungen des Tourguides ist jederzeit
Folge zu leisten.
3.4 Die Missachtung von Sicherheitsanweisungen kann
zum sofortigen Ausschluss
von der Tour führen.Eine Rückerstattung erfolgt in
diesem Fall nicht.
4. Kleidung und Schutzausrüstung
4.1 Das Tragen des bereitgestellten Schutzhelms ist
verpflichtend.
4.2 Festes Schuhwerk ist vorgeschrieben.
4.3 Schals, lose Kleidung, Schmuck, offene Taschen
oder andere Gegenstände, die
die Sicherheit beeinträchtigen können, sind nicht
erlaubt.
4.4 Eigene Schutzausrüstung darf verwendet werden,
sofern diese den Sicherheitsanforderungen entspricht.
5. Verhalten während der Tour
5.1 Es gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot.
5.2 Riskante Fahrmanöver, Überholen des Guides,
Rennen oder absichtliches Driften sind untersagt.
5.3 Die Teilnehmer haben ausreichenden
Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen
einzuhalten.
5.4 Das Verlassen der vorgegebenen Strecke ist nicht
gestattet.
5.5 Action Tours Djerba kann Gruppen aus
Sicherheitsgründen aufteilen oder Teilnehmer
ausschließen.
6. Haftung für Schäden am Fahrzeug
6.1 Der Fahrer haftet für alle durch eigenes
Verschulden verursachten Schäden am Quad.
Hierzu zählen insbesondere:
Umkippen des Fahrzeugs
Kollisionen
Fahrfehler
Missachtung von Sicherheitsanweisungen
Fahren außerhalb der vorgegebenen Route
6.2 Beschädigte Fahrzeugteile, Reparaturkosten sowie
Nutzungsausfälle können
dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
6.3 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Beschädigung haftet der Teilnehmer in
voller Höhe des entstandenen Schadens.
7. Unfälle
7.1 Jeder Unfall oder Schaden ist dem Tourguide
unverzüglich zu melden.
7.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der
Aufklärung des Vorfalls mitzuwirken.
7.3 Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten dürfen
nicht abgegeben werden.
8. Wetter und höhere Gewalt
8.1 Action Tours Djerba kann Touren bei extremen
Wetterbedingungen oder aus
Sicherheitsgründen verschieben oder absagen.
8.2 Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall
erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.
9. Ausschluss von Rückerstattungen
Eine Rückerstattung erfolgt nicht bei:
Nichterscheinen des Teilnehmers.
Verspätetem Erscheinen.
Ausschluss wegen Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Ausschluss wegen Missachtung von Sicherheitsregeln.
Vorzeitigem Verlassen der Tour durch den Teilnehmer.
10. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Tour können Foto- und Videoaufnahmen
entstehen.
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer
einverstanden, dass diese Aufnahmen
für Werbezwecke von Action Tours Djerba verwendet
werden dürfen.
Der Teilnehmer kann dieser Nutzung jederzeit
schriftlich widersprechen.
11. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Tunesien.
Gerichtsstand ist Djerba, Tunesien.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein
oder werden, bleiben alle
übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Action Tours Djerba – Scooter Vermietung
1. Vertragsgegenstand
Action Tours Djerba vermietet Motorroller (Scooter)
einschließlich eines Helms an den
Mieter für die vereinbarte Mietdauer.
Mit übernahme des Fahrzeugs erkennt der Mieter
diese AGB an.
2. Voraussetzungen für die Anmietung
Der Mieter bestätigt:
mindestens 18 Jahre alt zu sein.
im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das
gemietete Fahrzeug zu sein.
körperlich und geistig in der Lage zu sein, das
Fahrzeug sicher zu fhren.
nicht unter Alkohol-, Drogen- oder
Medikamenteneinfluss zu stehen.
Action Tours Djerba ist berechtigt, die
Fahrzeugübergabe bei Zweifeln an der Fahrtüchtigkeit
zu verweigern.
3. Fahrzeugbergabe
Der Mieter erhält das Fahrzeug in technisch
einwandfreiem Zustand.
Vor übergabe wird gemeinsam eine Sichtprüfung
durchgeführt. Bereits vorhandene Schäden
werden dokumentiert.
Mit der Übernahme bestätigt der Mieter den
ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs.
4. Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug darf ausschließlich auf der Insel Djerba
genutzt werden.
Nicht gestattet sind:
Fahrten außerhalb der Insel Djerba.
Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben.
Fahrten im Gelände, am Strand oder in
gesperrten Bereichen.
Weitervermietung oder überlassung an Dritte.
Nutzung zu gewerblichen Zwecken.
Der Mieter verpflichtet sich, alle geltenden
Verkehrsregeln einzuhalten.
5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der
Mietzeit durch:
unsachgemäße Nutzung,
Fahrfehler,
grobe Fahrlässigkeit,
vorsätzliches Verhalten,
Missachtung der Verkehrsregeln
entstehen.
Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden an Felgen,
Spiegeln, Verkleidungsteilen,
Schlüsseln und Zubehör.
6. Unfall oder Diebstahl
Bei Unfall, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs
ist der Mieter verpflichtet:
1.
Action Tours Djerba unverzüglich zu informieren.
Wir kommen sofort zu Ihnen und helfen bei der
Abwicklung.
2.
Keine Schuldanerkenntnisse gegenber Dritten
abzugeben.
3.
Alle relevanten Informationen und Dokumente
bereitzustellen.
Bei Diebstahl ist zwingend ein polizeiliches Protokoll
vorzulegen. Wir gehen mit Ihnen zusammen zur
Polizei.
7. Versicherung
Das Fahrzeug verfgt über die gesetzlich
vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich
Schäden gegenber Dritten im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen.
Schäden am Mietfahrzeug selbst sind vom Mieter zu
tragen, soweit keine andere schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde.
8. Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder
Diebstahl
Bei Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs haftet
der Mieter bis zu einer
Selbstbeteiligung von 3.500.000 TND ( ca. 1100
EURO)
Scooter sind mit technischer Austattung gegen
Diebstahl geschützt.
Die Haftungsbegrenzung entfällt bei:
vorsätzlichem Verhalten,
grober Fahrlässigkeit,
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis,
Alkohol- oder Drogeneinfluss,
Verstoß gegen diese AGB.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein
oder werden, bleiben alle
übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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